Nationale Initiativen
Atomausstiegsinitiative
Die Atomausstiegsinitiative will den Betrieb von Atomkraftwerken verbieten. Nach einer maximalen Laufzeit von 45 Jahren sollen alle Schweizer AKW abgestellt werden. Wenn es Sicherheitsgründe nötig machen, soll die Abschaltung früher erfolgen. Die Atomenergie wird ersetzt dank Einsparungen, Effizienzsteigerungen und der Förderung von erneuerbaren Energien.Obwohl der Ständerat dem Ausstieg aus der Atomenergie zugestimmt hat, ist der Atomausstieg noch nicht unter Dach und Fach und die Atomausstiegsinitiative bleibt nötig.
- Es ist noch nichts beschlossen, sondern der Bundesrat wurde lediglich beauftragt, ein Gesetz zu erarbeiten. Ein solcher Gesetzesvorschlag wird höchstwahrscheinlich erst vom neuen Bundesrat erarbeitet und dann vom neu gewählten Parlament behandelt werden. In Anbetracht der veränderten Zusammensetzung sowohl des Bundesrats wie auch des Parlaments ist der Inhalt und die Annahme eines solchen Gesetzes jedoch ungewiss. So kann es gut sein, dass das Ausstiegsvorhaben erneut abgeschwächt, verzögert oder gar abgelehnt wird, wie dies bis anhin der Fall war. Die Atomausstiegsinitiative bleibt deswegen nötig und ist der einzige Garant, dass das Volk über den Atomausstieg befinden kann.
- Fehlende Agenda für die Umsetzung der Motion: es fehlt eine Agenda, um das Gesetz zum Atomausstieg zügig zu erarbeiten und zu verabschieden. Verzögerungen sind möglich, insbesondere auch mit der neuen Zusammensetzung des Parlaments.
- Keine verbindlichen Fristen zum Abschalten der bestehenden AKW: Es fehlen verbindliche Fristen, bis wann die bestehenden 5 AKW abgeschaltet werden sollen. Der Bundesrat spricht von 2035 – aber Laufzeiten von 50-60 Jahre sind durchaus möglich. Mit der Atomausstiegsinitiative wird das klar geregelt: nach 45 Jahren Laufzeit werden die AKW vom Netz genommen, das heisst spätestens 2029 ist der Atomausstieg umgesetzt.
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